-
Erdgas, Energie und Heizung! Die Top-Themen des BAFA. Diesen Eindruck gewinnt man leicht, wenn man einen Blick auf den Feed “Aktuelles” auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wirft.
Selbstverständlich gibt es einen Kreis von Interessierten, die genau hierzu News suchen. Aber das Wort “Ausfuhrkontrolle” beinhaltet doch einiges an Gewicht. Es ist ja wirklich ein wichtiges Thema – und (aus meiner Sicht) in den Nachrichten und Mitteilungen des BAFA “unterrepräsentiert”. Damit meine ich gar nicht nur die Schlagzahl mit der Mitteilungen veröffentlicht werden – auch der Inhalt und die Struktur könnte besser aufbereitet sein.
Wenn Sie so fühlen wie ich, werfen Sie besser keinen Blick auf den Twitter-Account des BAFA. Bei über 200 Tweets in 2019 fand Erwähnung:
Exportkontrolle und Ausfuhr waren kein einziges Mal das Thema.
Aber einen Lichtblick gibt es: In letzter Zeit nehmen die Beiträge in der Kategorie “Ausfuhrkontrolle” zu! Corona und dem Thema “medizinische Schutzausrüstung” sei Dank.
Nun aber genug gepoltert – kommen wir zu einer News, die tatsächlich gut und zeitig vom BAFA veröffentlicht wurde – gleich zu Beginn des Jahres. Die Anhänge der EG-Dual-Use-Verordnung wurden aktualisiert. Wir hatten Ihnen damals eine Übersicht über die Änderungen direkt im Text der Verordnung zusammengestellt.
Das BAFA hat zum 20. März 2020 auch ein Update des Umschlüsselungsverzeichnises veröffentlicht, welches von Zollcodenummern (Warennummern oder auch Zolltarif-/Warentarifnummern genannt) zu relevanten (und damit zu prüfenden) Güterlisten-Nummern umschlüsselt. Veröffentlicht wurde es in altbewährter Form – als pdf-Datei(en).
Wenn Sie Erfahrung im Außenhandel mitbringen, ist Ihnen klar, wie sehr eine Prüfung auf Güterlisten-Nennung rein auf das Umschlüsselungsverzeichnis fußen kann. (Überhaupt nicht!). Beispiele für seine “shortcomings” finden wir etwa bei den Werkstoffen, welche die Umschlüsselung bei klaren Anwendungen im Kapitel 84 vermissen lassen. Aber dies ist keine Kritik – denn wie ich bei den Schulungen immer (mit zwinkerndem Auge) zu sagen pflege: Das Umschlüsselungsverzeichnis wäre komplett wenn hinter allen Zollcodenummern alle Güterlistennummern stehen würden.
Dennoch ist das Verzeichnis durchaus ein Einstieg und eine Hilfestellung und sollte auch in den Prozessanweisungen im Unternehmen entsprechend hinterlegt, genannt, geschult und eingebracht werden. In der Praxis habe ich auch schon gute Lösungen gesehen, welche das Verzeichnis als absolute (und von den bearbeitenden Personen zu bestätigende) Mindest-Prüfanforderung defninieren und so eine revisionssichere Dokumentation der Prüfung erfolgt. (Aber nochmals: NUR das Umschlüsslungsverzeichnis zu nutzen ist zu kurz gesprungen). Wir selber haben dies seit Jahren auch für unsere Softwaretools weiterentwickelt, so dass wir erweiterte Verzeichnisse für verschiedene Rechtskreise (EU, US (ECCN), …) im Einsatz haben (mit Verknüpfungen zu AGGs, Güterlisten-Texten, Erläuterungen, etc.).
Damit Sie diese Hilfestellung des BAFA aber besser nutzen zu können – sie liegt ja nur als Dokument (pdf) vor – haben wir für Sie das Umschlüsselungsverzeichnis BAFA 03/2020 in eine Datenbank gebracht: