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Schaubild – Warum und wann 3LLK?

Schaubild – Warum und wann 3LLK?
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Die Unterscheidung zwischen zollrechtlichem und außenwirtschaftsrechtlichem Ausführer (Code 3LLK in ATLAS) klärt die exportkontrollrechtliche Verantwortung und unterstützt die IT-Überwachung der Ausfuhranmeldungen. Ein Schaubild verdeutlicht die Komplexität und Kriterien von "3LLK".

Die Trennung zwischen einem zollrechtlichen und einem außenwirtschaftsrechtlichen Ausführer (in ATLAS durch den Code 3LLK gekennzeichnet) dient nicht nur -wie zunächst vermutet werden kann- der Vereinfachung bei Exportgeschäften mit mindestens drei oder mehr Parteien, vielmehr ist damit auch eine Klarstellung der exportkontrollrechtlichen Verantwortung sowie der (richtige) Schritt im Hinblick auf eine IT-gestützte sicherheitsrelevante Überwachung der Ausfuhranmeldungen (allein in Deutschland fast 200 Millionen pro Jahr) erfolgt.

Um die Komplexität um das Thema “3LLK” besser darzustellen, habe ich für Sie ein Schaubild erstellt, das die Kriterien:

  • ansässig in der EU?
  • Bestimmungsbefugnis?
  • Vertrag mit Gebietsfremden?

in 4 unterschiedlichen Geschäftsvorfällen / Warenbewegungen aufzeigt.

Mit Blick auf die Anmeldung in ATLAS wird die Sache auch nicht einfacher: Zu “3LLK” werden (ggf.) verschiedene Zusätze (3LLK, 3LLK+4, 3LLK+0) gefordert. Unter welchen Voraussetzungen diese Codierungen -neben zusätzlichen Informationen- gesetzt werden müssen, ist ebenfalls auf dem Schaubild dargestellt.

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