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Zolltarif 2018 und Exportkontrolle
Christopher Matt
07/11/2017
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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Seminarteilnehmer/-innen der MA-Tax Consulting GmbH,
Der Jahreswechsel naht und mit der Zeit zeichnen sich auch mehr und mehr die Neuerungen und Änderungen ab, welche Sie im Januar zu beachten und ggf. umzusetzen haben. Dazu stehen wir Ihnen wie gewohnt mit unseren Seminaren zur Seite. Die Termine finden Sie am Ende dieses Artikels.
Aber wie jedes Jahr, gibt es auch schon im vierten QuartaVeränderungen im Außenhandel. Die KOMBINIERTE NOMENKLATUR (KN) 2018 wurde im Amtsblatt L282 vom 31.10.2017 veröffentlicht. Sie gilt ab 01. Januar 2018.
Sie finden das Amtsblatt auf http://eurlex.europa.eu/ und dann oben unter „Amtsblatt“.
Bei der Exportkontrolle steht (geplant Ende November) die Aktualisierung der Anhänge der EG-Dual-use-Verordnung an. Das BAFA hat die Vorabfassungen(!) schon auf seiner Webseite verlinkt. Zudem finden Sie dort auch einen unverbindlichen(!) Änderungsüberblick. Die Dokumente sind leider zu umfangreich um sie Ihnen im Anhang an diese CustomsNews mitzugeben. Sie finden sie aber ohne Probleme über:
www.bafa.de -> Außenwirtschaft -> Güterlisten.
Hier öffnen Sie dann unter „Die Güterlisten im Detail“ den Punkt „Anhänge EG-Dual-use Verordnung“ mit einem Klick auf den blauen Pfeil.
Sollten Sie hier Schwierigkeiten haben, melden Sie sich gerne bei uns via: customs@ma-tax.de
Anhand dieser Vorabfassungen können Sie sich einen ersten Überblick über die (umfangreichen) geplanten Änderungen verschaffen.
Zum Thema Exportkontrolle können wir Ihnen noch folgende (weniger überraschende) Mitteilung machen: Wie dieses Thema nach dem BREXIT zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU abgebildet wird ist noch vollkommen offen. Der britische Außenminister, Boris Johnson, sagte noch am 01. November, dass es hierzu aktuell „keine Verhandlungsposition“ seiner Regierung gibt. „Wir haben noch nicht entschieden, wie wir hier vorgehen wollen.“.
Im Dezember bieten wir hier auch einen Workshop Exportkontrolle und Embargovorschriften an. Details zu den Seminaren finden Sie unter www.silverport.de.
Einsatz von Lieferanten- und Langzeitliefarentenerklärungen im Bereich Ursprung und Präferenzen
Dienstag, 14. November 2017 in 79346 Endingen bei der Firma BEO GmbH
Mittwoch, 15. November 2017 in 70565 Stuttgart-Vaihingen beim Com Center Dr. Hoyer
Exportkontrolle & Embargovorschriften der EU
Dienstag, 12. Dezember 2017 in 79346 Endingen bei der Firma BEO GmbH
Mittwoch, 13. Dezember 2017 in 70565 Stuttgart-Vaihingen beim Com Center Dr. Hoyer
NEUERUNGEN ZOLL- & AUßENHANDEL 2018
Montag, 8. Januar 2018 in 70771 Leinfelden-Echterdingen im Parkhotel Stuttgart Messe-Airport
Dienstag, 9. Januar 2018 in 70771 Leinfelden-Echterdingen im Parkhotel Stuttgart Messe-Airport
Mittwoch, 10. Januar 2018 in 70771 Leinfelden-Echterdingen im Parkhotel Stuttgart Messe-Airport
Donnerstag, 11. Januar 2018 in 70771 Leinfelden-Echterdingen im Parkhotel Stuttgart Messe-Airport
Freitag, 12. Januar 2018 in 70771 Leinfelden-Echterdingen im Parkhotel Stuttgart Messe-Airport
Montag, 15. Januar 2018 in 79111 Freiburg im Hotel „Zum Schiff“
Dienstag, 16. Januar 2018 in 79111 Freiburg im Hotel „Zum Schiff“
Mittwoch, 17. Januar 2018 in 79111 Freiburg im Hotel „Zum Schiff“
Donnerstag, 18. Januar 2018 in 79111 Freiburg im Hotel „Zum Schiff“
Freitag, 19. Januar 2018 in 79111 Freiburg im Hotel „Zum Schiff“
Montag, 22. Januar 2018 in 70771 Leinfelden-Echterdingen im Parkhotel Stuttgart Messe-Airport
Dienstag, 23. Januar 2018 in 70771 Leinfelden-Echterdingen im Parkhotel Stuttgart Messe-Airport
Mittwoch, 24. Januar 2018 in 79111 Freiburg im Hotel „Zum Schiff“
Donnerstag, 25. Januar 2018 in 79111 Freiburg im Hotel „Zum Schiff“
Dienstag, 30. Januar 2018 in 64289 Darmstadt, Welcome Hotel
Die Veranstaltungen werden in Kooperation mit dem SILVERPORT Education Center angeboten.
Detaillierte Beschreibungen, Programme und weitere Informationen finden Sie auf: www.silverport.de
Sofern Sie mit der Umsetzung bzw. zu den Informationen noch Fragen haben, senden Sie uns bitte unter customs@ma-tax.de eine eMail, wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Sollten weitere Mitarbeiter/-innen in Ihrer Firma unseren Newsletter wünschen, bitten wir Sie um Mitteilung deren eMail-Adresse, da wir diesen Newsletter nicht postalisch versenden. Sofern Sie den Newsletter nicht mehr wünschen, senden Sie uns bitte ebenfalls eine eMail.
Vielen Dank.
Mit den besten Grüßen aus Filderstadt
MA-Tax Consulting GmbH
Geschäftsführung
K. H. E. Matt
Filderstadt, im November 2017
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