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Strafzölle und Gegen-Strafzölle
Christopher Matt
09/07/2018
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Quo vadis, Welthandel – Wohin gehst du?
Der Samen der Idee, platziert von einigen Interessensgemeinschaften in den USA, verstärkt um eine Magnitude durch die sehr eigentümliche Gedankenwelt des obersten Kopfes im Weißen Haus, entwickelt sich zu einem Flächenbrand in der Weltwirtschaft – mit ungewissen Folgen.
Täglich erhalten wir neue Meldungen. Es ist kaum eine Woche her, da berichtete die Financial Times über einen sehr ernst formulierten Brief der EU an das Commerce Department der USA in welchem auf “Gegenmaßnahmen” in Höhe von 290 Milliarden USD auf US-Exporte hingewiesen wird. Beinahe beiläufig werden auch die etwa 4 Millionen gefährdeten Arbeitsplätze erwähnt, welche von der Anwesenheit europäischer Automarken in den USA abhängen.
Kurz darauf erhielten wir die Meldung, dass die chinesischen Chef-Verhandler in Europa plötzlich sehr aktiv sind um für Stimmung und “Front” gegen das Verhalten der USA zu werben. Glücklicherweise ist der europäische Kontinent gereift und geht nicht mehr auf das alte “Der Feind meines Feindes ist mein Freund” ein. Man hört, die Chinesen sind abgeblitzt.
Apropos China: Seit dem 06. Juli erheben die USA weitere Strafzölle auf Waren aus China (Zollsatz+25 %). Die umfassende Liste der betroffenen Waren finden Sie auf den folgenden Seiten. Der Download A (Annex A) bildet die betroffenen Waren anhand der Zollcodenummern ab. In Download B (Annex B) sind diese Zollcodenummern dann noch um den Nomenklatur-Text ergänzt. Der Download C (Annex C) bildet Zollcodenummern ab, für welche Strafzölle aktuell in der Prüfung sind (diese Positionen sind noch nicht betroffen).
Bitte beachten Sie: Die aufgeführten HS-Positionen kommen aus dem US-Zolltarif. Sie müssen also Ihre Waren (mit Ursprung CN) in den Zolltarif der USA einreihen. In den meisten Fällen ist davon auszugehen, dass die Waren in die selben Positionen (4-Steller) in den USA und der EU eingereiht werden. Der 6 -Steller und die weiteren Unterpositionen können dann schon von der europäischen Nomenklatur abweichen. Zudem ist die unterschiedliche Einreihungsauffassung zu beachten. Das oft gehörte Mantra „Die US-Zolltarifnummern sind bis zur 6. Stelle gleich“ ist hier (wie so oft im Außenhandel) „zu kurz gesprungen“. Sicher können Sie nur sein, wenn Sie es prüfen (oder prüfen lassen).
Für größere Warenstämme gibt es hier auch softwareunterstütze Prozesse.
Auch die von der EU verhängten Strafzölle identifizieren die betroffenen Waren (selbstverständlich) über die Zollcodenummern. Daher ist es unerlässlich und dringend zu empfehlen, dass Sie gerade bei Importen aus den USA genau prüfen, in welche Position Ihre Artikel eingereiht werden und ob diese Zollcodenummer auch so angemeldet werden (wenn Ihr Spediteur hier für Sie die Import-Verzollung macht, prüfen Sie dies bitte gleich doppelt!) Wir sehen hier Strafzölle von bis zu + 50 % (auf den regulären Zollsatz).
Sollten Sie hier Hilfestellung für die Prüfung einzelner Artikel oder größerer Artikelgruppen benötigen, kommen Sie bitte auf uns zu. Zudem steht auch in kürze unser Workshop zum Thema Einreihung von Waren in die Nomenklatur an.
Es sind noch Plätze frei.
Ich wünsche Ihnen eine sonnige Woche
Ihr Christopher Matt
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