Navigate

Schaubild – Warum und wann 3LLK?

Ausführer und 3LLK

Die Trennung zwischen einem zollrechtlichen und einem außenwirtschaftsrechtlichen Ausführer (in ATLAS durch den Code 3LLK gekennzeichnet) dient nicht nur -wie zunächst vermutet werden kann- der Vereinfachung bei Exportgeschäften mit mindestens drei oder mehr Parteien, vielmehr ist damit auch eine Klarstellung der exportkontrollrechtlichen Verantwortung sowie der (richtige) Schritt im Hinblick auf eine IT-gestützte sicherheitsrelevante Überwachung der Ausfuhranmeldungen (allein in Deutschland fast 200 Millionen pro Jahr) erfolgt.

Um die Komplexität um das Thema “3LLK” besser darzustellen, habe ich für Sie ein Schaubild erstellt, das die Kriterien:

  • ansässig in der EU?
  • Bestimmungsbefugnis?
  • Vertrag mit Gebietsfremden?

in 4 unterschiedlichen Geschäftsvorfällen / Warenbewegungen aufzeigt.

Mit Blick auf die Anmeldung in ATLAS wird die Sache auch nicht einfacher: Zu “3LLK” werden (ggf.) verschiedene Zusätze (3LLK, 3LLK+4, 3LLK+0) gefordert. Unter welchen Voraussetzungen diese Codierungen -neben zusätzlichen Informationen- gesetzt werden müssen, ist ebenfalls auf dem Schaubild dargestellt.

Mehr Artikel

...

09/04/2018

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Seminarteilnehmer/-innen der MA-Tax Consulting GmbH, Nachstehend möchten wir Sie über folgende Änderungen bei den Einreichungsformaten der Bestandsmeldungen über grenzüberschreitende Unternehmensbeteiligungen (Meldeformulare K3 und K4) informieren. Bitte teilen Sie diese Änderungen auch Ihrer Finanzbuchhaltung bzw....

14/11/2018

Der Jahreswechsel steht bevor und so beginnt auch die festliche Zeit der Änderungen und Neuerungen im Zoll und Außenhandel. Über das Jahr hinweg waren schon einige Anpassungen im Bereich der Exportkontrolle zu beachten. Operative und strategische Prozesse werden aber auch...