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Newsletter zum außenwirtschaftlichen Meldewesen Bundesbank

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Seminarteilnehmer/-innen der MA-Tax Consulting GmbH,

Nachstehend möchten wir Sie über folgende Änderungen bei den Einreichungsformaten der Bestandsmeldungen über grenzüberschreitende Unternehmensbeteiligungen (Meldeformulare K3 und K4) informieren.

Bitte teilen Sie diese Änderungen auch Ihrer Finanzbuchhaltung bzw. Ihrer Stelle Meldewesen an die Bundesbank mit im Folgenden der Wortlaut des Newsletters:

Die Einreichung von Excel-Dateien über den ExtraNet Filetransfer wird noch bis zum 30.06.2018 akzeptiert. Danach sind über diesen Einreichungsweg nur noch Dateien im XMLFormat zugelassen.

Neben dem ExtraNet Filetransfer steht Ihnen für die elektronische Einreichung von K3- und K4-Meldeformularen das Allgemeines Meldeportal Statistik (AMS) zur Verfügung.

Die Ausnahmeregelung zur Einreichung von K3- und K4-Meldeformularen in Papierform oder per Telefax endet zum 30.06.2019.

Die Einreichung von K3- und K4-Meldeformularen ist dann nur noch über das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) oder in Form von XML- Dateien möglich. Informationen dazu sind über folgende Links von unserer Internetseite abrufbar oder können über die unten genannte Meldewesen-Hotline erfragt werden.

Elektronische Einreichung über AMS und ExtraNet-Filetransfer:

http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Meldewesen/Aussenwirtschaft/Elektronische_Einreichung/elektronische_einreichnung.html

Meldeformulare K3 und K4:

http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Service/Meldewesen/meldeformulare_k3_und_k4.html

Ihre Kontaktdaten zur Bundesbank

Meldewesen-Hotline:

Auskünfte zum außenwirtschaftlichen Meldewesen erhalten Sie auch unter der Hotline 0800-1234 111 (entgeltfrei).

Deutsche Bundesbank/ Meldewesen Wilhelm-Epstein-Straße 14 | 60431 Frankfurt am Main

• Internet: http://www.bundesbank.de | E-Mail: info@bundesbank.de

Telefon: +49 69 9566-0 | Fax: +49 69 9566-3077

Bekanntlich werden die korrekten Meldungen von der Zollverwaltung im Rahmen der Außenprüfung Außenwirtschaft mit geprüft. Informationen hierzu finden Sie unter dem Link

https://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Meldewesen/Aussenwirtschaft/aussenwirtschaft.html

und dort „Einstieg in das Meldewesen“.

Was ist von Ihnen zu beachten?

  • Bitte passen Sie die Einreichungsformate Ihrer Meldungen entsprechend an
  • Ggf. erstellen Sie eine Verfahrensanweisung zum Meldewesen Außenwirtschaft im Rahmen einer AEO C Betrachtung
  • Legen Sie die Verantwortlichkeiten fest und bestimmen Sie die Dokumentation und Aufbewahrungspflichten
  • Stellen Sie unbedingt sicher, dass Ihnen im Rahmen von Unzulänglichkeiten / Verfehlungen keine Aufsichts-pflichtverletzungen vorgehalten werden können

Landkarte der EU und UN Sanktionen – digitalisiert

Estland, welches den EU Ratsvorsitz inne hat, hat sich im Hinblick auf die Digitalisierung der EU und der UN Sanktionen Gedanken gemacht und heraus kam eine gute und übersichtliche „Sanctions Map“. Diese finden Sie unter www.sanctionsmap.eu

Dabei ist schon allein lobenswert, dass man sich dem komplexen Bereich der Exportkontrolle und hier insbesondere der Embargos angenommen hat.

Die in Deutschland zuständige Behörde BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) in Eschborn glänzt auf Ihrer Homepage nicht gerade mit einer übersichtlichen, zweckmäßigen und leicht anwendbaren Informationsdarstellung. Der Anwender könnte direkt den Eindruck erhalten, dass er möglichst schnell die geöffneten Seiten verlassen soll.

So geht es aber nicht im Tagesgeschäft und erst recht nicht bei solch heiklen Themen.

Den Esten kann hier nur ein dickes Lob für die mustergültige digitalisierte Aufbereitung ausgesprochen werden, um einen Überblick im Wirrwarr der Embargovorschriften zu behalten.

Die Landkarte der Sanktionen beinhaltet neben betroffenen Personen und Firmen auch Güter. Mittels leicht zu verstehenden Symbolen können sich die Anwender einen schnellen Überblick zu den jeweiligen Maßnahmen und Auflagen im Zielland verschaffen.

Weiterhin können auch die zugrunde liegenden Rechtsakte und Vorschriften angerufen werden.

Was ist von Ihnen zu beachten?

  • Bitte arbeiten Sie die neue Sanctions Map mit in Ihre Verfahrensanweisungen bei der Ausfuhr und der Exportkontrolle mit ein, erst recht, wenn Sie einen AEO-Status oder eine zollrechtliche Verfahrenserleichterung haben bewilligt bekommen.
  • Prüfen Sie im Rahmen Ihres internen Kontrollsystems ab, ob die betroffenen Stellen du Abteilungen in Ihrer Firma auch tatsächlich die Prozesse leben und umsetzen. Fertigen Sie hierüber ein Protokoll (u.a. zur Absicherung bei Verfahrensfehler) an.
  • Legen Sie die Verantwortlichkeiten fest und bestimmen Sie die Dokumentation und Aufbewahrungspflichten.
  • Stellen Sie unbedingt sicher, dass Ihnen im Rahmen von Unzulänglichkeiten / Verfehlungen keine Aufsichtspflichtverletzungen vorgehalten werden.

Bitte beachten Sie auf unserer Homepage die Semiar-/Schulungshinweise des zu uns gehörenden Education Center SILVERPORT GmbH zu den Themen Ausfuhr und Exportkontrolle.

Bei unseren praxisnahen Seminaren gehen wir eingehend auf diese Themen (und Fragen hierzu) ein. Vielen Dank.

Unsere Seminare und Veranstaltungen 2018

BASICS zur Exportkontrolle

Mittwoch, 17. April 2018 in 79346 Endingen bei der Firma BEO GmbH

Donnerstag, 18. April 2018 in 70629 Stuttgart im Mövenpick Hotel Stuttgart Airport

Lieferanten- und Langzeitlieferantenerklärungen im Bereich Ursprung und Präferenzen

Mittwoch, 2. Mai 2018 in 79346 Endingen bei der Firma BEO GmbH

Donnerstag, 3. Mai 2018 in 70771 Leinfelden-Echterdingen im Parkhotel Stuttgart Messe-Airport

UpDate Umsatzsteuer 2018 im Außenhandel (Intra und Extra)

Dienstag, 5. Juni 2018 in 79346 Endingen bei der Firma BEO GmbH

Mittwoch, 6. Juni 2018 in 70629 Stuttgart im Mövenpick Hotel Stuttgart Airport

Einreihung von Waren in den Zolltarif der EU

Dienstag, 17. Juli 2018 in 79346 Endingen bei der Firma BEO GmbH

Mittwoch, 18. Juli 2018 in 70629 Stuttgart im Mövenpick Hotel Stuttgart Airport

Der Zollverantwortliche

Mittwoch, 26. September 2018 in 70794 Filderstadt bei der Firma Silverport GmbH

Die Veranstaltungen werden in Kooperation mit dem SILVERPORT Education Center angeboten.

Detaillierte Beschreibungen, Programme und weitere Informationen finden Sie auf: www.silverport.de

Sofern Sie mit der Umsetzung bzw. zu den Informationen noch Fragen haben, senden Sie uns bitte unter customs@ma-tax.de eine eMail, wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Sollten weitere Mitarbeiter/-innen in Ihrer Firma unseren Newsletter wünschen, bitten wir Sie um Mitteilung deren eMail-Adresse, da wir diesen Newsletter nicht postalisch versenden. Sofern Sie den Newsletter nicht mehr wünschen, senden Sie uns bitte ebenfalls eine eMail.

Vielen Dank.

Mit den besten Grüßen aus Filderstadt

MA-Tax Consulting GmbH

Geschäftsführung

K. H. E. Matt

Filderstadt, im April 2018

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