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InfoGuide BREXIT
Christopher Matt
26/07/2018
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Der ukrainische Präsident Petro Poroshenko war in Brüssel zu Gast, um gemeinsam mit dem Rats-Präsidenten Donald Tusk und dem Kommission-Präsidenten Jean-Claude Junker eine gut gefüllte Agenda abzuarbeiten. Diskussionsstoff gibt es wahrlich genug. Von handelspolitischen Themen (etwa die Nord- Stream 2 Pipeline) über das Minsker Abkommen bis hin zur Besetzung der Krim befanden sich die Teilnehmer thematisch in einem Fokuspunkt der aktuellen EU-Außenpolitik. Es war eine weitere Gelegenheit, die Bindungen zu festigen. Die Visa-Freiheit für Reisende aus der Ukraine sowie das im letzten Jahr, wurden als große Schritte gefeiert. Es war ein gut gewählter Zeitpunkt – stand doch kurz darauf ein weiteres Gipfeltreffen an: Trump zu Gast bei Putin.
“7 Dinge die Unternehmen in der EU wissen müssen, um sich auf den BREXIT vorzubereiten” lautet der Titel eines neuen Leitfadens, veröffentlicht von der Europäischen Kommission. Während die sieben Punkte doch eher grundlegende Informationen behandeln – so wird zum Beispiel festgehalten, dass es einen Unterschied macht, ob man Ware aus der EU oder aus einem Drittland importiert – ist der ein oder andere Punkt dennoch im Hinterkopf zu behalten. Etwa bezüglich des Transfers von persönlichen Daten oder den Rules of Origin. Der Weisheit letzter Schluss ist dieser Leitfaden aber nicht. Es scheint, als halte sich die Kommission mit den Informationen parallel an den Stand der Austrittsverhandlungen: Ein Anfang ist es wohl – hoffen wir, dass noch einiges folgen wird.
Den Leitfaden finden Sie im oben als Download zu dieser CustomsNews.
Mit dem Fiscalis 2020 Programm der Europäischen Kommission wurde eine Kooperation ins Leben gerufen, mit dem Ziel Informationen im Bereich Steuern besser austauschen zu können. Auf ein Ergebnis hiervon möchten wir Sie heute (erneut) aufmerksam machen:
Auf den Internetseiten der Komission stehen Ihnen kostenfreie eLearning-Module zu dem Thema VAT zur Verfügung.
Über 7 Stunden Lehrstoff verteilt auf 12 Module sind vorhanden um Licht in das Dunkel der steuerlichen Vorgänge im Bereich VAT zu bringen. Ein kleiner Anstoß: Wenn Sie selbst nicht die Zeit haben (oder das Thema momentan nicht Ihr Interesse findet) sichern Sie sich doch trotzdem die Daten. Wer weiß, wann man mal die ein oder andere Folie, bzw. das ein oder andere Schaubild für eine interne Weiterbildung oder Präsentation benötigt? Auch eine kleine Lehrstunde mit den Azubis wäre sicherlich nicht umsonst investiert. Erfahrungsgemäß ist das Thema Umsatzsteuer an den Berufsschulen nicht gerade ein Schwerpunkt.
https://ec.europa.eu/taxation_customs/eu-training/general-overview/elearning-modules-vat_de
PS: Auf diesen Seiten finden Sie auch weitere Kurse u.a. zu den Themen UZK oder AEO.
Die Vision des gemeinsamen Handelsraumes begann vor 50 Jahren mit der Gründung der Europäischen Zollunion Wirklichkeit zu werden. Innerhalb dieses Raumes können Waren frei gehandelt und bewegt werden, obgleich sie Ihren Ursprung in der EU oder in einem Drittland haben. 28 Mitgliedsstaaten (und zu dem noch weitere Gebiete wie etwa Monaco, Guernsey oder die Isle of Man) nutzen diesen definierten Raum mit den darin festgelegten Regelungen zu Ihrem Vorteil. Vorteil! Ein Wort, an welches wir uns gerade in der heutigen Zeit mit (dem europäischen) BREXIT und (den internationalen) Strafzöllen erinnern müssen. Gerade wir, die täglich mit den Themen rund um Zoll und Außenhandel in Berührung stehen (und oftmals um Gehör in den Unternehmen kämpfen müssen) könnten fast darüber lachen, dass sich die Austrittsverhandlungen rund um den BREXIT durch das Irische / Nord-Irische-Außengrenze – Problem nun seit Monaten quasi im Stillstand befinden. Böse Zungen könnten sagen: “Da hat wohl keiner über das Außenhandelsrecht nachgedacht.” Ja wir könnten lachen, wenn es denn nicht so traurig wäre. Und um das Wort von US-Präsident Trump (“Wer hätte gedacht, dass eine Gesundheitsreform so kompliziert ist?”) abzuwandeln: Wer hätte gedacht, dass ein Austritt aus einer seit 50 Jahren zusammengewachsenen Union so schwierig ist? In diesem Sinne: Auf die nächsten 50 Jahre!
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