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Homepage Zollverwaltung und BREXIT
Christopher Matt
28/08/2018
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Das Sprichwort wird verwendet, wenn nach langer Zeit ein vorzeigbares Ergebnis zu sehen ist. Demnach hat sich der Aufwand gelohnt und das Resultat ist gut.
Ergo: das Ergebnis war der Mühe wert!
Wie Sie bestimmt bemerkt haben, hat die bundesdeutsche Zollverwaltung gerade ihren Auftritt im Internet (Homepage) verändert (www.zoll.de).
Mit mehr Farbe und jetzt auch übersichtlicher ist es dem Nutzer möglich, sich eingehend mit den geliebten Zollvorschriften zu befassen, ohne seine Freude daran zu verlieren.
Es wird Ihnen nichts anderes übrigbleiben, dass Sie sich mit dieser Veränderung abfinden zu müssen.
Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist getan.
Verbesserungsvorschläge nimmt Ihre Zollverwaltung gerne von Ihnen an.
Im Falle eines „harten Brexit“ (also dem Ausscheiden ohne Abkommen) stehen dem vereinigten Königreich ausufernde Kosten und eine blockierte Wirtschaft ins Haus. So warnt der Schatzkanzler im Kabinett von Theresa May. Diese wiederum reagiert umgehend und stellt (sehr britisch) fest: „Ein harter Brexit ist nun auch nicht das Ende der Welt!“
Was aber kommt auf uns zu?
Einige Dinge sind klar. Für den Tag X nach dem „harten Brexit“ (nach jetzigem Stand verlässt das Vereinigte Königreich die EU um Mitternacht des 29. März 2019) gibt es klare Spielregeln wie der Handel von Seiten der EU mit einem (dann) Drittland aussehen muss.
Was ist also zu tun um darauf vorbereitet zu sein? Wie verhält es sich mit dem Warenursprung?
Und wie mit Produktzulassungen? Was muss bei Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen beachtet werden?
Und wenn doch noch ein Abkommen erzielt wird? Welche Zollverfahren machen Sinn? Was ist mit der Exportkontrolle?
Wir freuen uns Ihnen für den Herbst eine Infoveranstaltung anbieten zu können, für welche wir Herrn Michael Lux haben gewinnen können. Herr Lux leitete viele Jahre u.a. das Referat Zollverfahren bei der EU-Komission in Brüssel.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.silverport.de
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