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Future Proof
Christopher Matt
11/12/2018
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Das Jahr neigt sich seinem Ende entgegen. Wir bemerken dies nicht nur durch die Massen an Lebkuchen im Supermarkt – auch nehmen die Änderungen und Neuerungen quer durch das Außenhandelsrecht Ihre Fahrt auf. Änderungen mit denen Sie sich beschäftigen müssen.
Ein neues Merkblatt zum Ermächtigten Ausführer ist etwa zu beachten. Sie finden es im Anhang, von uns ergänzt um Stichworte bei den „gewichtigen“ Textabschnitten.
Zudem steht die Aktualisierung der Anhänge der EG-Dual-Use-Verordnung vor der Tür. (Siehe CustomsNews vom 14.11.2018). Eine Vorabfassung finden Sie auf bafa.de und dort unter Ausfuhrkontrolle -> Güterlisten.
Sobald die finale Form vorliegt, werden wir eine Gegenüberstellung mit den Änderungen als CustomsNews anbieten. Mit dem Inkrafttreten ist in der 2. Hälfte des Dezembers zu rechnen. Die gute Weihnachtslektüre ist also sicherstellt.
Und dann noch das „große Thema“:
Bitte (bitte!) machen Sie sich auch Gedanken zu dem Ausscheiden des UK aus der EU. Wir wissen: Das Thema BREXIT geht in der Presse rauf und runter – vielleicht kann man es schon nicht mehr hören. Die Auswirkungen im Warenverkehr werden auf Macro-Ebene (zum Teil) thematisiert. Die operative Sicht wird aber schmerzlich vernachlässigt. Der BREXIT ist kein Grund für Panik – aber eine klare und ruhige Beurteilung der Auswirkungen auf das eigene Unternehmen muss durchgeführt werden. Wenn das Resultat lautet: “Wir sind da kaum betroffen!“ – Prima! Sollten aber (auch geringfügige) Anpassungen notwendig sein, werden Sie Zeit brauchen (IT-Anpassungen).
Der Satz „Es ist doch noch gar nicht klar was kommen wird!“ oder „Da warten wir noch ab!“ kann aus dem ein oder anderen Unternehmen vernommen werden (und auch von der ein oder anderen Geschäftsführung). Diese Aussagen sind nicht korrekt bzw. fahrlässig.
Wir müssen davon ausgehen, dass der Austritt kommt. Nach dem aktuellen Abkommen dann vollständig im Jahr 2020. Jedoch nur, wenn das britische Parlament hier den Daumen hebt. Sollte dies nicht geschehen (und danach sieht es – Stand: heute – aus) stehen wir wieder beim „harten“ BREXIT zum 29.03.2019. Also bleiben etwa 3 Monaten (Sie erinnern sich an den Anfang dieser CustomsNews: Lebkuchen, Feiertage…).
Um einige zu beachtende Punkte zu nennen:
und einiges mehr.
Wenn Sie ein (unser?) Brexit-Seminar besucht haben, sind Sie hier auf aktuellem Stand und sind vermutlich mittlerweile die/der BREXIT-Beauftrage/r. Glückwunsch!
Wenn nicht, stehen unsere Seminare zu den Neuerungen Zoll 2019 vor der Tür. Da können Sie dies ja dann (in Teilen) nachholen.
Weitere Informationen zu unseren Seminaren auf
www.silverport.de.
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