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BREXIT
Christopher Matt
21/10/2019
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Eine ernstzunehmende Herausforderung oder gar Gefahr? Oder doch nur alles halb so wild?
Diese Fragen werden nicht nur in den Unternehmen gestellt, sondern leider auch in den obersten Regierungspositionen – sowohl in der EU als auch im Vereinigten Königreich. Reale Auswirkungen hat der Brexit aber heute schon. So etwa fällt in Großbritannien die Zahl der Bewerber aus dem Ausland. Für einen Job auf niedriger Ebene, fiel die durchschnittliche Anzahl der Bewerber seit dem letzten Jahr von 24 auf 20, und von 19 auf 10 Bewerber für ein Mittel qualifizierten Job. Die Unternehmen versuchen hier mit höheren Einstiegsgehältern entgegenzuhalten.
Das Vereinigte Königreich hat zusammen mit der World Trade Organisation ein sogenanntes BREXIT-Briefing for non-specialists herausgegeben. Den 76-seitigen Leitfaden finden Sie unter folgendem Link:
https://brexitfactbase.com/pdfs/UKTradeWTO.pdf
Auch die deutsche Zollverwaltung und die IHKs haben hier reagiert. So war es in den letzten Wochen möglich der BREXIT-Roadshow beizuwohnen, in welcher versucht wurde die verschiedenen Ausgestaltungen eines BREXITs darzustellen. Sehr tiefgreifend waren diese Präsentationen aber verständlicherweise nicht, da auch den IHKs und der Zollverwaltung der notwendige Input fehlt, wie es denn nun ganz genau weitergeht und wie das Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union denn am Ende konkret aussehen wird.
Abkommen, oder kein Abkommen? Das ist hier die große Frage! Großunternehmen haben es hier sicherlich einfacher. So wurde bei BOSCH ein zweistelliger Millionenbetrag für die Übergangszeit und für die Auswirkung des BREXITs veranschlagt (und zugleich werden auch alle Niederlassung im Vereinigten Königreich auf AEO C getrimmt). Wo die Großen aber gerade ihr Momentum (das sie eben aufgrund ihrer Größe haben) gut nutzen können, schaut der Mittelständler in die Röhre. Best Practice lautet hier: Sich bestmöglich auf alle Szenarien vorzubereiten.
Wenigstens auf dem Papier sind noch alle Varianten drin. Sowohl der harte BREXIT als auch ein umfängliches Abkommen oder eine Übergangszeit sind in der Theorie noch möglich – und gerade diese Unklarheit stellt die Unternehmen vor große Probleme.
Was wird im Falle des BREXIT aus meinen Unionswaren werden, die sich im Vereinigten Königreich befinden?
Sind verbindliche Zolltarifauskünfte aus dem Vereinigten Königreich auch nach dem BREXIT noch gültig? Kann ich mich auf vergleichbare Entscheidungen berufen?
Wird es überhaupt die Möglichkeit geben eine Ausfuhr nach Großbritannien abzubilden?
Um Ihnen Antworten auf diese Fragen zu geben haben wir wie gewohnt ein hochqualifiziertes Referenten Team zusammengestellt, mit welchem Sie sich bestmöglich auf alle Varianten des Ausscheidens des Vereinigten Königreiches vorbereiten können.
Wir freuen uns, dass wir auch wieder Herrn Lux (ehemaliger Leiter des Referats Zoll bei der Europäischen Kommission) als Referent begrüßen zu dürfen. Herr Lux wurde erst vor kurzem als Experte vor den Nord-Irischen Parlamentsausschuss geladen, und hat dort die Auswirkungen des BREXIT erläutert.
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