Deep Dive zur Zusammenfassung der wöchentlichen Neuerungen im Außenhandel im Zeitraum 3.03.2025-9.03.2025
Thema: Präferenzursprung (WuP)
Neues zur Anwendung des Regionalen Übereinkommens
Die Europäische Kommission (EUK) hat am 3. März 2025 eine Vorabversion ihrer Mitteilung zur Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM-Übereinkommen) veröffentlicht. Laut dieser Mitteilung sind die in der sogenannten "Matrix" erfassten Ursprungsregeln bereits verbindlich, da die erforderlichen Notifizierungen beim PEM-Sekretariat eingegangen sind. Die offizielle Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt mit Verzögerung.
Was bedeutet das für Exporteure?
Seit dem 1. März 2025 können im bilateralen Handel zwischen der EU und Tunesien sowohl die alten als auch die neuen Regelungen des überarbeiteten Regionalen Übereinkommens (RÜ) angewendet werden. Tunesien hat das revidierte RÜ jedoch noch nicht vollständig ratifiziert und setzt daher übergangsweise die Regelungen der Anlage A des Protokolls Nr. 4 an.
Konkret gilt:
Diese vorläufige Regelung wurde bereits in der neuesten Matrix der EUK berücksichtigt:
Präferenznachweise und ihre Anerkennung
Die EUK empfiehlt den Vertragsstaaten, für Präferenznachweise den Vermerk „REVISED RULES“ anstelle von „TRANSITIONAL RULES“ zu verwenden. Allerdings sollen Nachweise mit der alten Kennzeichnung weiterhin anerkannt werden. Dies bedeutet:
Diese Empfehlung wird in die EUK-Guidance zu den Übergangsregeln 2025 aufgenommen, die auf der Webseite der EUK in englischer Sprache verfügbar ist.
Was Unternehmen jetzt tun sollten:
Prüfen Sie, welche Ursprungsregeln für Ihre Exporte relevant sind.
Stellen Sie sicher, dass die richtigen Präferenznachweise ausgestellt und akzeptiert werden.
Behalten Sie die offizielle EUK-Guidance im Blick, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Für detailliertere Informationen verweisen wir auf die Fachmeldungen vom 21.02.2025 und 13.01.2025. Diese enthalten weiterführende Details zur Umsetzung des revidierten RÜ und den Präferenzregelungen für Tunesien.
Die Europäische Kommission hat im März 2025 eine aktualisierte Leitlinie zu den Ursprungsregeln im Präferenzhandel veröffentlicht. Diese bietet Unternehmen eine umfassende Orientierung zu den Anforderungen für die Präferenzbehandlung im internationalen Handel.
Erleichterungen beim Nachweis des Ursprungs
Flexiblere Regeln für die Verarbeitung außerhalb des Partnerlandes
Neue Bestimmungen zur „Nicht-Manipulation“
Erweiterung der Kumulierungsmöglichkeiten