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UK - Electronic Travel Authorisation (ETA)

UK - Electronic Travel Authorisation (ETA)
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Ab April 2025 benötigen Geschäftsreisende nach Großbritannien eine ETA. Unternehmen sollten sich frühzeitig darauf vorbereiten.

Neue Einreisebestimmungen für Großbritannien – Was Unternehmen im Außenhandel wissen müssen

Ab dem 2. April 2025 treten neue Einreisebestimmungen für Großbritannien in Kraft, die auch für Bürger aus der EU, dem EWR und der Schweiz gelten. Diese Änderungen betreffen insbesondere Geschäftsreisen und Kurzaufenthalte, da Reisende künftig eine Electronic Travel Authorisation (ETA) beantragen müssen, um ohne Visum in das Vereinigte Königreich einzureisen. Für Praktiker im Bereich Außenhandel ist es essenziell, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut zu machen, um Geschäftsreisen und Lieferketten reibungslos zu gestalten.

Was ist die ETA und wer benötigt sie?

Die ETA ist eine digitale Reisegenehmigung, die vor der Einreise nach Großbritannien beantragt werden muss. Sie ist keine Visa-Ersatzlösung, sondern eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme, die es den britischen Behörden ermöglicht, Reisende vorab zu überprüfen. Die ETA gilt für:

  • Touristische Reisen, Geschäftsbesuche oder kurze Studienaufenthalte.
  • Transitaufenthalte, wenn ein Grenzübertritt erfolgt.
  • Mehrfache Einreisen innerhalb von zwei Jahren oder bis zum Ablauf des verknüpften Reisepasses.

Ausgenommen von der ETA-Pflicht sind:

  • Irische Staatsbürger,
  • Personen mit bestehendem Visum oder Aufenthaltsstatus im Vereinigten Königreich,
  • Kinder unter 18 Jahren auf Schulreisen.

Kosten und Gültigkeit

Die Beantragung der ETA kostet £10 (ca. 12 €) und erfolgt vollständig digital. Die Genehmigung ist für zwei Jahre gültig oder bis zum Ablauf des verknüpften Reisepasses – je nachdem, was zuerst eintritt. Innerhalb dieses Zeitraums sind mehrere Aufenthalte möglich, wobei jeder Besuch auf maximal sechs Monate begrenzt ist.

Antragsprozess

Der Antrag kann ab dem 5. März 2025 über die offizielle UK-ETA-App

https://www.gov.uk/guidance/using-the-uk-eta-app

oder die Website der britischen Regierung

https://apply-for-an-eta.homeoffice.gov.uk/apply/electronic-travel-authorisation/how-to-apply

gestellt werden.

Eine Anleitung ist auch als Video verfügbar: https://www.youtube.com/watch?v=uG1zaOMl63M

 Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu drei Werktage. Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Gültiger biometrischer Reisepass,
  • Hochwertiges digitales Passfoto,
  • E-Mail-Adresse und Zahlungsmittel (Kreditkarte, Apple Pay etc.).

Der Antrag umfasst auch Sicherheitsfragen zu früheren Straftaten oder Einwanderungsverstößen.

Wichtige Hinweise für Geschäftsreisende

Für Geschäftsreisende bietet die ETA weiterhin die Möglichkeit, an Meetings, Konferenzen und anderen geschäftlichen Aktivitäten teilzunehmen. Es ist jedoch nicht erlaubt:

  • Bezahlt oder unbezahlt für ein britisches Unternehmen zu arbeiten,
  • Praktika oder Arbeitseinsätze durchzuführen,
  • Direkt Waren oder Dienstleistungen an Endkunden zu verkaufen.

Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter rechtzeitig über die neuen Anforderungen informiert werden und die ETA rechtzeitig beantragen.

Auswirkungen auf den Außenhandel

Die Einführung der ETA könnte auch Auswirkungen auf den Warenverkehr haben, insbesondere wenn Mitarbeiter kurzfristig nach Großbritannien reisen müssen, um Lieferungen zu begleiten oder geschäftliche Angelegenheiten vor Ort zu klären. Verzögerungen bei der Beantragung könnten potenziell zu Störungen führen. Unternehmen sollten daher:

  1. Reisepläne frühzeitig koordinieren, um ausreichend Zeit für die Beantragung einzuplanen.
  2. Mitarbeiter schulen, wie sie den Antrag korrekt ausfüllen.
  3. Reisegenehmigungen zentral verwalten, um den Überblick über bestehende ETAs zu behalten.

 

Vergleich der britischen Visumpflicht (ETA) und des geplanten ETIAS der EU

 

Die Einführung der britischen Electronic Travel Authorization (ETA) und des europäischen Travel Information and Authorization System (ETIAS) zeigt, wie sich internationale Reiseanforderungen zunehmend angleichen, um Sicherheits- und Migrationskontrollen zu verbessern. Beide Systeme sind elektronische Reisegenehmigungen, die Reisende aus visabefreiten Ländern betreffen. Für Unternehmen im Außenhandel ist es wichtig, die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu verstehen, da diese Regelungen Geschäftsreisen und internationale Handelsaktivitäten beeinflussen können.

Gemeinsamkeiten zwischen ETA und ETIAS

  • Zielsetzung: Beide Systeme dienen der Verbesserung der Grenzsicherheit durch Vorausprüfung von Reisenden. Sie sollen illegale Migration, Sicherheitsrisiken und gesundheitliche Gefahren minimieren.
  • Antragsprozess: Sowohl ETA als auch ETIAS sind vollständig digital. Reisende müssen online oder per App persönliche Daten, Reisepläne und Sicherheitsinformationen bereitstellen.
  • Kosten: Die Gebühren sind gering – £10 für das britische ETA und €7 für das ETIAS (kostenfrei für Personen unter 18 oder über 70 Jahren).
  • Automatisierte Bearbeitung: Die Genehmigungen werden in den meisten Fällen innerhalb von Minuten bis maximal drei Tagen erteilt.

Unterschiede zwischen ETA und ETIAS

Merkmal

UK ETA

EU ETIAS

Geogr. Abdeckung

Vereinigtes Königreich (England, Schottland, Wales, Nordirland)

Schengen-Raum (27 EU-Länder + Norwegen, Schweiz etc.)

Gültigkeitsdauer

2 Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses

3 Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses

Maximale Aufenthaltsdauer

Bis zu 6 Monate pro Besuch

Bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums

Reisezweck

Tourismus, Geschäftsreisen, Transit

Tourismus, Geschäftsreisen, medizinische Zwecke, Transit

Anwendungspflicht

Für alle visabefreiten Länder

Für alle visabefreiten Länder außer Irland

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