Ab April 2025 benötigen Geschäftsreisende nach Großbritannien eine ETA. Unternehmen sollten sich frühzeitig darauf vorbereiten.
Neue Einreisebestimmungen für Großbritannien – Was Unternehmen im Außenhandel wissen müssen
Ab dem 2. April 2025 treten neue Einreisebestimmungen für Großbritannien in Kraft, die auch für Bürger aus der EU, dem EWR und der Schweiz gelten. Diese Änderungen betreffen insbesondere Geschäftsreisen und Kurzaufenthalte, da Reisende künftig eine Electronic Travel Authorisation (ETA) beantragen müssen, um ohne Visum in das Vereinigte Königreich einzureisen. Für Praktiker im Bereich Außenhandel ist es essenziell, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut zu machen, um Geschäftsreisen und Lieferketten reibungslos zu gestalten.
Was ist die ETA und wer benötigt sie?
Die ETA ist eine digitale Reisegenehmigung, die vor der Einreise nach Großbritannien beantragt werden muss. Sie ist keine Visa-Ersatzlösung, sondern eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme, die es den britischen Behörden ermöglicht, Reisende vorab zu überprüfen. Die ETA gilt für:
Ausgenommen von der ETA-Pflicht sind:
Kosten und Gültigkeit
Die Beantragung der ETA kostet £10 (ca. 12 €) und erfolgt vollständig digital. Die Genehmigung ist für zwei Jahre gültig oder bis zum Ablauf des verknüpften Reisepasses – je nachdem, was zuerst eintritt. Innerhalb dieses Zeitraums sind mehrere Aufenthalte möglich, wobei jeder Besuch auf maximal sechs Monate begrenzt ist.
Antragsprozess
Der Antrag kann ab dem 5. März 2025 über die offizielle UK-ETA-App
https://www.gov.uk/guidance/using-the-uk-eta-app
oder die Website der britischen Regierung
https://apply-for-an-eta.homeoffice.gov.uk/apply/electronic-travel-authorisation/how-to-apply
gestellt werden.
Eine Anleitung ist auch als Video verfügbar: https://www.youtube.com/watch?v=uG1zaOMl63M
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu drei Werktage. Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Der Antrag umfasst auch Sicherheitsfragen zu früheren Straftaten oder Einwanderungsverstößen.
Wichtige Hinweise für Geschäftsreisende
Für Geschäftsreisende bietet die ETA weiterhin die Möglichkeit, an Meetings, Konferenzen und anderen geschäftlichen Aktivitäten teilzunehmen. Es ist jedoch nicht erlaubt:
Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter rechtzeitig über die neuen Anforderungen informiert werden und die ETA rechtzeitig beantragen.
Auswirkungen auf den Außenhandel
Die Einführung der ETA könnte auch Auswirkungen auf den Warenverkehr haben, insbesondere wenn Mitarbeiter kurzfristig nach Großbritannien reisen müssen, um Lieferungen zu begleiten oder geschäftliche Angelegenheiten vor Ort zu klären. Verzögerungen bei der Beantragung könnten potenziell zu Störungen führen. Unternehmen sollten daher:
Vergleich der britischen Visumpflicht (ETA) und des geplanten ETIAS der EU
Die Einführung der britischen Electronic Travel Authorization (ETA) und des europäischen Travel Information and Authorization System (ETIAS) zeigt, wie sich internationale Reiseanforderungen zunehmend angleichen, um Sicherheits- und Migrationskontrollen zu verbessern. Beide Systeme sind elektronische Reisegenehmigungen, die Reisende aus visabefreiten Ländern betreffen. Für Unternehmen im Außenhandel ist es wichtig, die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu verstehen, da diese Regelungen Geschäftsreisen und internationale Handelsaktivitäten beeinflussen können.
Gemeinsamkeiten zwischen ETA und ETIAS
Unterschiede zwischen ETA und ETIAS
Merkmal |
UK ETA |
EU ETIAS |
Geogr. Abdeckung |
Vereinigtes Königreich (England, Schottland, Wales,
Nordirland) |
Schengen-Raum (27 EU-Länder + Norwegen, Schweiz etc.) |
Gültigkeitsdauer |
2 Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses |
3 Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses |
Maximale Aufenthaltsdauer |
Bis zu 6 Monate pro Besuch |
Bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums |
Reisezweck |
Tourismus, Geschäftsreisen, Transit |
Tourismus, Geschäftsreisen, medizinische Zwecke, Transit |
Anwendungspflicht |
Für alle visabefreiten Länder |
Für alle visabefreiten Länder außer Irland |