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Screenshots für das BAFA

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Sehr geehrte Damen und Herren,

vorab: Wir hoffen Sie konnten etwas Entspannung über die Feiertage finden und sind gut in das Jahr 2019 gekommen!

Unsere Seminare zu den Neuerungen Zoll und Außenhandel 2019 sind in vollem Gange.

Das Skript wiegt schwer – auf zweierlei Arten – die über 600 Seiten müssen nach Hause gebracht und die enthaltenen Informationen im Unternehmen umgesetzt werden.

Wir sind auch froh, dass in aufwändiger Arbeit die beliebten Schaubilder zu den Präferenzabkommen und zur LE/LLE wieder rechtzeitig zur Verfügung standen und stehen.

Trotz unserem derzeitigen “Workload”, möchten wir Sie dennoch auf eine Neuerung beim BAFA hinweisen.

Ab dem 01. Februar müssen in den folgenden Fällen

  • Antrag auf Ausfuhr- /Verbringungsgenehmigung, Nullbescheid
  • Antrag auf Ausfuhr / Einfuhr gemäß Anti-Folter-VO
  • Antrag für Handels- und Vermittlungsgeschäfte
  • Voranfrage für eine Ausfuhrgenehmigung
  • Reexport-Anfrage

neben den technischen und vertraglichen Unterlagen, auch Auszüge der Website des Käufers/Empfängers übermittelt werden.

Jedoch:

Keine Auszüge müssen übermittelt werden, wenn:

  • es sich bei den Beteiligten um den Staat bzw. eine staatliche Stelle handelt
  • die Website weder in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfügbar ist
  • eine vorübergehende Ausfuhr des Gutes zu internationalen Messen vorliegt
  • eine vorübergehende Ausfuhr des Gutes vorliegt und dieses Dritten nicht überlassen oder in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt wird
  • es sich im Rüstungsgüterbereich um eine Verbringung in einen anderen EU-Mitgliedstaat handelt
  • innerhalb der letzten 2 Jahre bereits Auszüge in einem Antragsverfahren eingereicht wurden sowie eine Erklärung abgegeben wird, dass sich seit diesem Zeitpunkt keine wesentlichen inhaltlichen Veränderungen ergeben haben.

Es muss ersichtlich sein, zu welchen Zeitpunkt die Auszüge der Website entnommen wurden (Zeitstempel).

Zudem finden Sie weitere Infos zur Stellung eines Antrages im neuen Merkblatt „Optimierte Antragsstellung“.

Zu finden unter:

http://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/ DE/Aussenwirtschaft/afk_merkblatt_optimiert e_antragstellung.html

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