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Sehr geehrte Damen und Herren,
vorab: Wir hoffen Sie konnten etwas Entspannung über die Feiertage finden und sind gut in das Jahr 2019 gekommen!
Unsere Seminare zu den Neuerungen Zoll und Außenhandel 2019 sind in vollem Gange.
Das Skript wiegt schwer – auf zweierlei Arten – die über 600 Seiten müssen nach Hause gebracht und die enthaltenen Informationen im Unternehmen umgesetzt werden.
Wir sind auch froh, dass in aufwändiger Arbeit die beliebten Schaubilder zu den Präferenzabkommen und zur LE/LLE wieder rechtzeitig zur Verfügung standen und stehen.
Trotz unserem derzeitigen “Workload”, möchten wir Sie dennoch auf eine Neuerung beim BAFA hinweisen.
Ab dem 01. Februar müssen in den folgenden Fällen
neben den technischen und vertraglichen Unterlagen, auch Auszüge der Website des Käufers/Empfängers übermittelt werden.
Jedoch:
Keine Auszüge müssen übermittelt werden, wenn:
Es muss ersichtlich sein, zu welchen Zeitpunkt die Auszüge der Website entnommen wurden (Zeitstempel).
Zudem finden Sie weitere Infos zur Stellung eines Antrages im neuen Merkblatt „Optimierte Antragsstellung“.
Zu finden unter:
http://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/ DE/Aussenwirtschaft/afk_merkblatt_optimiert e_antragstellung.html