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Änderungen der Zolltarifnummern 2025

Änderungen der Zolltarifnummern 2025
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Entdecken Sie die wichtigsten Änderungen im Zolltarif 2025! Insgesamt werden 34 Warennummern ungültig, 49 neue eingeführt und 21 inhaltlich geändert – von Haifischflossen bis hin zu Elektromotorenteilen.

Bevor wir zu den Änderungen der Neuveröffentlichung der Kombinierten Nomenklatur kommen – die sich in diesem Jahr wirklich in Grenzen halten – möchte ich vorab die wohl bedeutendste Änderung für den Maschinenbau vorstellen, die sich im Laufe des Jahres ergeben hat. Diese Änderung beruht NICHT auf der direkten Änderung oder Anpassung der Zollcodenummern und ist möglicherweise "unter dem Radar" vieler Unternehmen geblieben:

Eine Anpassung in den Erläuterungen zu Position 8481, also im Bereich der Ventiltechnik, hat einen strittigen Punkt klargestellt: Druckminderventile für ölhydraulische oder pneumatische Energieübertragung werden nun definitiv nicht mehr unter der Position "Druckminderventile" (8481 10) eingereiht. Stattdessen müssen sie unter der Position 8481 20 (Ventile für die ölhydraulische oder pneumatische Energieübertragung) eingereiht werden!

In der SOVA-Leitdatei des Stat. Bundesamtes (am Ende des Beitrages auch verlinkt) wurde der Text der stat. Warenbezeichnung zu Position 8481 2010 nicht angepasst! Hier findet sich noch immer der Zusatz "(ausgenommen Druckminderventile)". Das ist nicht mehr zutreffend.

Wohl dem, der einen Workflow implementiert hat, welcher diese Änderungen erkennt und im Unternehmen anpasst. Kennen Sie eigentlich schon unseren Service in Bezug auf Außenhandelsstammdaten? *zwinker*

Übersicht:

Durchführungsverordnung - EU - 2024/2522 - EN - EUR-Lex

In der Kombinierten Nomenklatur der EU werden insgesamt 34 Warennummern ungültig, 49 neue Warennummern eingeführt und 21 Warennummern inhaltlich geändert. Allerdings werden dieses Jahr keine bestehenden Warennummern wiederverwendet.

Die Änderungen betreffen folgende Arten:

  • 34 Warennummern werden für ungültig erklärt
  • 49 Warennummern werden neu eingeführt
  • 21 Warennummern werden inhaltlich geändert

m:1

Dies sind Zollcodenummern, bei denen mehrere Nummern zu einer neuen Warennummer zusammengeführt werden. Die bestehende fällt hierbei weg!

ALTE ZTN NEUE ZTN
8521 1020
8521 1095
8521 1000
8527 2120
8527 2152
8527 2159
8527 2130
8528 7111
8528 7115
8528 7119
8528 7191
8528 7199
8528 7100
8529 9065 8529 9030
8529 9097 8529 9096

1:n

Bei diesen Zollcodenummern schlüsselt eine alte auf mehrere neue Nummern um. Auch hier fällt die bestehende Zollcodenummer weg! Jedoch stehen mehrere neue Optionen zur Auswahl.

ALTE ZTN NEUE ZTN
0302 8180 0302 8150
0302 8170
0303 8190 0303 8150
0303 8180
0303 9200 0303 9215
0303 9230
0303 9240
0303 9250
0303 9290
0304 8819 0304 8822
0304 8829
0305 7100 0305 7115
0305 7130
0305 7140
0305 7150
0305 7190
0702 0000 0702 0010
0702 0091
0702 0099
2710 1943 2710 1942
2710 1944
2710 9100 2710 9110
2710 9190
2903 8980 2903 8920
2903 8970
2929 9000 2929 9010
2929 9090
2930 9098 2930 9080
2930 9095
2931 4990 2931 4950
2931 4960
2931 4980
3102 1010 3102 1012
3102 1015
3102 1019
4401 4900 4401 4910
4401 4990
4411 1392 4411 1391
4411 1393
4411 1392 4411 1391
4411 1393
4411 1492 4411 1491
4411 1493
8503 0099 8503 0020
8503 0098
8529 9018 8529 9030
8529 9096
8529 9020 8529 9030
8529 9093
8529 90 96
8529 9040 8529 9093
8529 9096
8529 9091 8529 9093
8529 9096
8529 9092 8529 9093
8529 9096

Wichtigste inhaltliche Änderungen

Änderungen bei Haien (Kapitel 03)

Makohaie

Kurzflossen-Makohaie erhalten nun mit 0320 8150 eine eigene Unterposition - werden somit aus der aktuellen Auffang-Position "andere" herausgelöst. Dadurch erhält auch die Auffangposition einen neuen Achtsteller (0302 8180 wird zu 0302 8170)

Gleiches gilt auch gefrorene Makohaie und gefrorene Filets in Position 0303 und 0304. Hier wurde 0303 8150 (Filets: 0304 8822) neu geschaffen und "andere" erhält mit 0303 8180 -vormals: 0303 8190- eine geänderte Zollcodenummer. (Bei Filets: 0304 8829 mit vormals: 0304 8819)

Auch Fischfilets in Position 0304 sind entsprechend betroffen.

💡
Aufgrund von Überfischung ist mit dieser genaueren Erfassung eine bessere Überwachung der Handelsströme von Fleisch und Flossen möglich. Die EU-Mitgliedsstaaten am Mittelmeer sind erheblich am weltweiten Fang dieser Hai-Art beteiligt. Allein auf Spanien entfallen 35 % des weltweiten Fanges (CITES / CoP18 / 2019).

Haifischflossen

Haifischflossen, welche gesammelt vormals in der Unterposition 0303 92 00 verortet wurden, sind ab 2025 ebenfalls genauer erfasst. Die Art des Haifischs, von welchem die Flosse stammt, wird in den Fällen der:

  • Dornhaie - 0303 9215
  • Heringshaie - 0303 9230
  • Blauhaie - 0303 9240
  • Kurzflossen-Makohaie - 0303 9250

in eigenen Unterpositionen vermerkt. Als Auffangposition (andere) für Haifischflossen ist nun 0303 9900 geschaffen worden.

Gleich verhält es sich mit den Haifischflossen unter 0305 welche getrocknet, gesalzen, geräuchert etc. sein müssen:

  • Dornhaie - 0305 7115
  • Heringshaie - 0305 7130
  • Blauhaie - 0305 7140
  • Kurzflossen-Makohaie - 0305 7150

und andere ist mit 0305 7190 jetzt einschlägig.

Änderungen bei Tomaten (Kapitel 07)

Tomaten (frisch oder gekühlt) wurden, gleich welcher Form oder Art, unter der Position 0702 00 00 angemeldet.

Hier wird neu im ersten Schritt nach der Größe der Tomaten unterschieden: Überschreiten die Tomaten einen Durchmesser von 47 Millimetern, wird zusätzlich darauf geachtet, ob sie "in Rispen" vorliegen.

Somit entfällt die anmeldefähige Unterposition 0702 00 00 und teilt sich in:

  • Ganze Tomaten, Durchmesser größer 47 mm - 0702 0010
  • Wenn kleiner:
    • in Rispen - 0702 0091
    • andere - 0702 9090

Änderungen bei Erdöl und bituminösen Mineralien (Kapitel 27)

Schweröl

Hier erwartet uns nur die Einfügung einer weiteren Unterposition - genauer im Bereich der Schweröle und hier bei Gasöl. Schließen wir die in der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu Kapitel 27 die besonderen Verfahren aus, sowie auch die in 2710 1935 aufgeführten Verfahren, bewegen wir uns bei "zu anderer Verwendung".

Hier wurde vormals rein nach dem Schwefelgehalt (in GHT) unterschieden. Die niedrigste Kategorie "0,001 GHT oder weniger" (vormals: 2710 1943) wird künftig nochmals verwzeigt.

Mit 2710 1942 wird das Kriterium des Gehalts an biobasiertem Kohlenstoff (in GHT) wichtig:

  • zu anderer Verwendung
    • mit einem Schwefelgehalt von 0,001 GHT oder weniger
      • mit einem Gehalt an biobasiertem Kohlenstoff(5)von mindestens 80 GHT - 2710 1942
      • anderes - 2710 1944

Ölabfälle

Bei den Ölabfällen, welche die hochgradig toxischen polychlorierte Biphenyle (PCB), polychlorierte Terphenyle (PCT) oder polybromierte Biphenyle (PBB) enthalten wurde die Erfassung verfeinert.

Dwurden gesammelt in die Unterposition 2710 9100 eingewiesen. Künftig unterscheiden wir:

  • polychlorierte Biphenyle (PCB), polychlorierte Terphenyle (PCT) oder polybromierte Biphenyle (PBB) enthaltend
    • polychlorierte Biphenyle (PCB) in einer Konzentration von 50 mg/kg oder mehr enthaltend - 2710 9110
    • andere, polychlorierte Terphenyle (PCT) oder polybromierte Biphenyle (PBB) enthaltend, auch polychlorierte Biphenyle (PCB) in einer Konzentration von weniger als 50 mg/kg enthaltend - 2710 9190

Änderungen bei den Halogenderivaten der Kohlenwasserstoffe, Verbindungen mit Stickstoffen, organischen Thioverbindungen und organisch-anorganischen Verbindungen (Kapitel 29)

Sollten Sie Waren im Bereich der Halogenderivate der alicyclischen Kohlenwasserstoffe in Ihrem Unternehmen handhaben, finden Sie nun für Hexabromcyclododecane (HBCD) eine eigene anmeldefähige Unterposition. Diese wurden aus der Auffangposition andere (vormals: 2903 8980) herausgelöst, sodass zwei neue Zollcodenummern entstehen:

  • Hexabromcyclododecane (HBCD) - 2903 8920
  • andere - 2903 8970

Im Bereich der Stickstoff-Funtkionen (2929) wurde eine eigene Unterposition für N,N-Dimethylphosphoramiddichlorid (2929 9010) geschaffen. Dadurch erhielt auch die Auffangposition andere eine neue Zollcodenummer (2929 9090; vormals: 2929 9000)

Das Insektizid Phorat (welches in der EU -aufgrund seiner Toxizität für Mensch und Tier-nicht verwendet werden darf und streng überwacht wird) ist jetzt in einer eigenen Position erfasst (2930 9080). Damit ist es aus der Auffangposition „andere“ herausgelöst, welche auch eine Änderung der Zollcodenummer erfährt (2930 9095; vormals: 2930 9098).

Bei den organisch-anorganische Verbindungen erhalten nun

  • Bis(1-methylpentyl)methylphosphonat - 2931 4950 und
  • Butylmethylphosphinat - 2931 4960

eigene Unterpositionen. Diese wurden aus der Auffangposition andere (vormals: 2931 4990) herausgelöst, welche jetzt 2931 4980 trägt.

Änderungen bei mineralischen oder chemischen Stickstoffdüngemitteln (Kapitel 31)

Für die Harnstoffe wurde eine genauere Erfassung geschaffen. Wurde vormals nur zwischen einem Stickstoffgehalt höher 45 GHT und andere unterschieden, finden wir jetzt im Bereich Stickstoffgehalt höher 45 GHT Positionen für Harnstoffgehalte von 31,8 bis 33,2 GHT und 33,2 bis 55 GHT.

  • Harnstoff, auch in wässriger Lösung:
  • mit Gehalt an Stickstoff größer 45 GHT
    • Gehalt an Harnstoff von mindestens 31,8 GHT, jedoch nicht mehr als 33,2 GHT - 3102 1012
    • mit einem Gehalt an Harnstoff von mehr als 33,2 GHT, jedoch nicht mehr als 55 GHT - 3102 1015
  • andere - 3102 1019

Änderungen bei Sägespänen, Holzabfällen und Holzausschuss (Kapitel 44)

Nicht zusammengepresste Holzabfälle (ausgenommen Sägespäne) aus Rinde und Produktionsabfällen, Reste, Ausschuss und Rückstände werden ab 2025 in einer eignen Unterposition (4401 4910) erfasst. Dadurch ändert sich auf die Auffangposition andere (vormals: 4401 4900; neu: 4401 4990).

Änderungen bei Faserplatten aus Holz oder anderen holzigen Stoffen (Kapitel 44)

Zudem werden im Kapitel 44 - genauer bei den Faserplatten - nun Laminatbodenbeläge eigens erfasst. Dazu werden die Positionen:

  • Dicke 5mm bis 9mm
    • mit einer Dichte von mehr als 0,8 g/cm3 (HDF) - alt: 4411 1392
  • Dicke mehr als 9mm
    • mit einer Dichte von mehr als 0,8 g/cm3 (HDF) - alt: 4411 1492

weiter aufgeteilt in Laminatbodenbeläge und andere, somit:

  • Dicke 5mm bis 9mm
    • mit einer Dichte von mehr als 0,8 g/cm3 (HDF)
      • Laminatbodenbeläge - 4411 1391
      • andere - 4411 1393
  • Dicke mehr als 9mm
    • mit einer Dichte von mehr als 0,8 g/cm3 (HDF)
      • Laminatbodenbeläge - 4411 1491
      • andere - 4411 1493

Änderungen bei Teilen für Elektromotoren und Generatoren (Kapitel 85)

In der Position 8503 finden wir ab Januar 2025 eine eigene anmeldefähige Unterposition für Stahl-Elektrobleche und Rotor- und Statorkerne (8503 0020).

Diese Waren werden bei der Herstellung von Elektromotoren und Generatoren bzw. in den Magnetkernen dieser verwendet.

Herausgenommen wurden diese aus der Auffangposition andere, welche gleichsam eine neue Zollcodenummer erhält (vormals: 8503 0099; neu: 8503 0098).

Änderungen bei Rundfunkempfangsgeräten (Kapitel 85)

Bei den Rundfunkempfangsgeräten, insbesondere bei Geräten, die RDS ("digitales Radio") empfangen können, wurde die Nomenklatur vereinfacht.

Während im Jahr 2024 noch zwischen verschiedenen Arten von Tonabnehmern bei RDS-Geräten unterschieden wurde, ist dies künftig nicht mehr relevant. Die Unterkategorien für "RDS mit Kassette" und "RDS mit CD-Player" (in der Nomenklatursprache: Kassettengeräte mit analogem und digitalem Abnehmersystem, ehemals 8527 2152, und mit Laserabnehmersystem, ehemals 8527 2120) wurden gestrichen. Dadurch wurde die Kategorie auf die Unterposition des früheren Sechstellers (8527 2100) reduziert, die nun eine anmeldefähige Unterposition darstellt.

Änderungen bei Teilen für die Positionen 8524 bis 8528 (u.a. Flachbildschirme, Funkmessgeräte, Rundfunkempfangsgeräte, Monitore und Projektoren)

Für die in der Überschrift genannten vierstelligen Positionen gibt es unter 8529 eine allgemeine "Teile-Position". Dieses Konzept kennen wir auch unter 8431 im Bereich der Bau- und Fördermaschinen (und mehr). Unter 8529 finden wir die komplexeste Änderung zum Jahreswechsel, obwohl auch hier das Ziel der Vereinfachung und Strukturbereinigung offensichtlich war.

Die spezifische Nennung von Antennenteilen blieb unverändert, sodass es bei den Codenummern 8529 10 11 bis 8529 10 95 keine Änderungen gab. Die Nomenklatur unter "andere" war jedoch zuvor in zahlreiche, teils sehr detaillierte Unterpositionen unterteilt. Eigene Unterpositionen existierten für spezifische Teile der in der Überschrift genannten Positionen.

Am Beispiel:

  • andere
    • 8529 9018 - für Waren der Unterpositionen 8524 11 00 und 8524 91 00
    • 8529 9020 - von digitalen Fotoapparaten der Unterpositionen 8525 81 00, 8525 82 00, 8525 83 00 und 8525 89 00; von Apparaten der Unterpositionen 8525 60 00, 8528 42 00, 8528 52 10 und 8528 62 00
    • ...

Diese Unterpositionen wurden entfernt, sodass nur die folgende Aufteilung noch besteht. Die in Kursiv gestellten Positionen sind vom Inhalt unverändert, existierten also schon in der Vergangenheit. Doch auch hier wurde eine geänderte Zollcodenummer vergeben:

  • andere
    • Module mit organischen Leuchtdioden und Tafeln mit organischen Leuchtdioden für Geräte der Unterposition 8528 72 oder 8528 73 - 8529 9015
    • zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) - 8529 9030
    • andere
      • Für Geräte der Positionen 8527und 8528 - 8529 9093
      • andere - 8529 9096

Hatten Sie also in der Vergangenheit Waren in 8529 9065 - (zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) erhalten, diese nun die: 8529 9030

Selbes gilt für die alte Codenummer 8529 9015 (Module mit organischen Leuchtdioden und Tafeln mit organischen Leuchtdioden für Geräte der Unterposition 8528 72 oder 8528 73). Hier neu: 8529 9030

Alle anderen betroffenen, wegfallenden Zollcodenummern in der Kategorie 8529 müssen in die Positionen 8529 9093 oder 8529 9096 eingeordnet werden. Dies hängt davon ab, für welche übergeordnete Baugruppe (und deren Zolltarifnummer) das "Teil" vorgesehen ist.

Bereits komplex genug, gibt es nun eine weitere Änderung, die wir unter 8529 berücksichtigen müssen. Die Position 8529 9040, die den Nomenklaturtext "Möbel und Gehäuse" hatte, fällt weg.

Basierend auf der zuvor dargelegten Logik sollte "Möbel und Gehäuse" (alt: 8529 9040) nun in die Kategorien 8529 9093 oder 8529 9096 eingeordnet werden. Dies hängt davon ab, ob die übergeordnete Baugruppe zu den Geräten der Positionen 8527 und 8528 gehört (dann: 8529 9093).

Nach allen verfügbaren Informationen und den wenigen Quellen, auf die wir zurückgreifen können, scheint dies auch die Absicht der neuen Logik in diesem Teil der Nomenklatur zu sein.

Problematisch ist jedoch der Wegfall des Begriffs "Möbel". Die frühere Erfassung von Waren in dieser Position, die sowohl "Teil von" als auch als "Möbel" erfüllen mussten, war zwar schwierig, aber dennoch machbar und vertretbar. Durch den Wegfall dieses Begriffs können jedoch Waren, die als Möbel gelten, nun direkt (AV 1) oder genauer (AV 3a) in Kapitel 94 eingeordnet werden. Die Position 8529 hat keinen Bezug mehr zum Begriff Möbel. Kurioserweise findet sich jedoch in den Anmerkungen zu Kapitel 94 weiterhin der Hinweis auf die Ausweisung aus diesem Kapitel und die Einweisung in Position 8529.

Anm. zu Kap. 94

  1. zu Kapitel 94 gehören nicht:

g) Möbel als besondere Teile von Geräten der Positionen 8518 (Position 8518), 8519 oder 8521 (Position 8522) oder 8525 bis 8528 (Position 8529);

Um also den Erfassungskreis von Position 8529 vollständig zu erkennen, müssen die Anmerkungen zu Kapitel 94 erkannt, gelesen und verstanden werden. Aus meiner Sicht: ungünstig gelöst.

Bei Fragen melden Sie sich gerne jederzeit: c.matt (at) ma-tax.de

Liste der gültigen Warennummern (Sova-Leitdatei) 2025
Klassifikationen, Verzeichnisse

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