Entdecken Sie die wichtigsten Änderungen im Zolltarif 2025! Insgesamt werden 34 Warennummern ungültig, 49 neue eingeführt und 21 inhaltlich geändert – von Haifischflossen bis hin zu Elektromotorenteilen.
Bevor wir zu den Änderungen der Neuveröffentlichung der Kombinierten Nomenklatur kommen – die sich in diesem Jahr wirklich in Grenzen halten – möchte ich vorab die wohl bedeutendste Änderung für den Maschinenbau vorstellen, die sich im Laufe des Jahres ergeben hat. Diese Änderung beruht NICHT auf der direkten Änderung oder Anpassung der Zollcodenummern und ist möglicherweise "unter dem Radar" vieler Unternehmen geblieben:
Eine Anpassung in den Erläuterungen zu Position 8481, also im Bereich der Ventiltechnik, hat einen strittigen Punkt klargestellt: Druckminderventile für ölhydraulische oder pneumatische Energieübertragung werden nun definitiv nicht mehr unter der Position "Druckminderventile" (8481 10) eingereiht. Stattdessen müssen sie unter der Position 8481 20 (Ventile für die ölhydraulische oder pneumatische Energieübertragung) eingereiht werden!
Wohl dem, der einen Workflow implementiert hat, welcher diese Änderungen erkennt und im Unternehmen anpasst. Kennen Sie eigentlich schon unseren Service in Bezug auf Außenhandelsstammdaten? *zwinker*
In der Kombinierten Nomenklatur der EU werden insgesamt 34 Warennummern ungültig, 49 neue Warennummern eingeführt und 21 Warennummern inhaltlich geändert. Allerdings werden dieses Jahr keine bestehenden Warennummern wiederverwendet.
Die Änderungen betreffen folgende Arten:
Dies sind Zollcodenummern, bei denen mehrere Nummern zu einer neuen Warennummer zusammengeführt werden. Die bestehende fällt hierbei weg!
ALTE ZTN | NEUE ZTN |
---|---|
8521 1020 8521 1095 |
8521 1000 |
8527 2120 8527 2152 8527 2159 |
8527 2130 |
8528 7111 8528 7115 8528 7119 8528 7191 8528 7199 |
8528 7100 |
8529 9065 | 8529 9030 |
8529 9097 | 8529 9096 |
Bei diesen Zollcodenummern schlüsselt eine alte auf mehrere neue Nummern um. Auch hier fällt die bestehende Zollcodenummer weg! Jedoch stehen mehrere neue Optionen zur Auswahl.
ALTE ZTN | NEUE ZTN |
---|---|
0302 8180 | 0302 8150 0302 8170 |
0303 8190 | 0303 8150 0303 8180 |
0303 9200 | 0303 9215 0303 9230 0303 9240 0303 9250 0303 9290 |
0304 8819 | 0304 8822 0304 8829 |
0305 7100 | 0305 7115 0305 7130 0305 7140 0305 7150 0305 7190 |
0702 0000 | 0702 0010 0702 0091 0702 0099 |
2710 1943 | 2710 1942 2710 1944 |
2710 9100 | 2710 9110 2710 9190 |
2903 8980 | 2903 8920 2903 8970 |
2929 9000 | 2929 9010 2929 9090 |
2930 9098 | 2930 9080 2930 9095 |
2931 4990 | 2931 4950 2931 4960 2931 4980 |
3102 1010 | 3102 1012 3102 1015 3102 1019 |
4401 4900 | 4401 4910 4401 4990 |
4411 1392 | 4411 1391 4411 1393 |
4411 1392 | 4411 1391 4411 1393 |
4411 1492 | 4411 1491 4411 1493 |
8503 0099 | 8503 0020 8503 0098 |
8529 9018 | 8529 9030 8529 9096 |
8529 9020 | 8529 9030 8529 9093 8529 90 96 |
8529 9040 | 8529 9093 8529 9096 |
8529 9091 | 8529 9093 8529 9096 |
8529 9092 | 8529 9093 8529 9096 |
Kurzflossen-Makohaie erhalten nun mit 0320 8150 eine eigene Unterposition - werden somit aus der aktuellen Auffang-Position "andere" herausgelöst. Dadurch erhält auch die Auffangposition einen neuen Achtsteller (0302 8180 wird zu 0302 8170)
Gleiches gilt auch gefrorene Makohaie und gefrorene Filets in Position 0303 und 0304. Hier wurde 0303 8150 (Filets: 0304 8822) neu geschaffen und "andere" erhält mit 0303 8180 -vormals: 0303 8190- eine geänderte Zollcodenummer. (Bei Filets: 0304 8829 mit vormals: 0304 8819)
Auch Fischfilets in Position 0304 sind entsprechend betroffen.
Haifischflossen, welche gesammelt vormals in der Unterposition 0303 92 00 verortet wurden, sind ab 2025 ebenfalls genauer erfasst. Die Art des Haifischs, von welchem die Flosse stammt, wird in den Fällen der:
in eigenen Unterpositionen vermerkt. Als Auffangposition (andere) für Haifischflossen ist nun 0303 9900 geschaffen worden.
Gleich verhält es sich mit den Haifischflossen unter 0305 welche getrocknet, gesalzen, geräuchert etc. sein müssen:
und andere ist mit 0305 7190 jetzt einschlägig.
Tomaten (frisch oder gekühlt) wurden, gleich welcher Form oder Art, unter der Position 0702 00 00 angemeldet.
Hier wird neu im ersten Schritt nach der Größe der Tomaten unterschieden: Überschreiten die Tomaten einen Durchmesser von 47 Millimetern, wird zusätzlich darauf geachtet, ob sie "in Rispen" vorliegen.
Somit entfällt die anmeldefähige Unterposition 0702 00 00 und teilt sich in:
Hier erwartet uns nur die Einfügung einer weiteren Unterposition - genauer im Bereich der Schweröle und hier bei Gasöl. Schließen wir die in der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu Kapitel 27 die besonderen Verfahren aus, sowie auch die in 2710 1935 aufgeführten Verfahren, bewegen wir uns bei "zu anderer Verwendung".
Hier wurde vormals rein nach dem Schwefelgehalt (in GHT) unterschieden. Die niedrigste Kategorie "0,001 GHT oder weniger" (vormals: 2710 1943) wird künftig nochmals verwzeigt.
Mit 2710 1942 wird das Kriterium des Gehalts an biobasiertem Kohlenstoff (in GHT) wichtig:
Bei den Ölabfällen, welche die hochgradig toxischen polychlorierte Biphenyle (PCB), polychlorierte Terphenyle (PCT) oder polybromierte Biphenyle (PBB) enthalten wurde die Erfassung verfeinert.
Dwurden gesammelt in die Unterposition 2710 9100 eingewiesen. Künftig unterscheiden wir:
Sollten Sie Waren im Bereich der Halogenderivate der alicyclischen Kohlenwasserstoffe in Ihrem Unternehmen handhaben, finden Sie nun für Hexabromcyclododecane (HBCD) eine eigene anmeldefähige Unterposition. Diese wurden aus der Auffangposition andere (vormals: 2903 8980) herausgelöst, sodass zwei neue Zollcodenummern entstehen:
Im Bereich der Stickstoff-Funtkionen (2929) wurde eine eigene Unterposition für N,N-Dimethylphosphoramiddichlorid (2929 9010) geschaffen. Dadurch erhielt auch die Auffangposition andere eine neue Zollcodenummer (2929 9090; vormals: 2929 9000)
Das Insektizid Phorat (welches in der EU -aufgrund seiner Toxizität für Mensch und Tier-nicht verwendet werden darf und streng überwacht wird) ist jetzt in einer eigenen Position erfasst (2930 9080). Damit ist es aus der Auffangposition „andere“ herausgelöst, welche auch eine Änderung der Zollcodenummer erfährt (2930 9095; vormals: 2930 9098).
Bei den organisch-anorganische Verbindungen erhalten nun
eigene Unterpositionen. Diese wurden aus der Auffangposition andere (vormals: 2931 4990) herausgelöst, welche jetzt 2931 4980 trägt.
Für die Harnstoffe wurde eine genauere Erfassung geschaffen. Wurde vormals nur zwischen einem Stickstoffgehalt höher 45 GHT und andere unterschieden, finden wir jetzt im Bereich Stickstoffgehalt höher 45 GHT Positionen für Harnstoffgehalte von 31,8 bis 33,2 GHT und 33,2 bis 55 GHT.
Nicht zusammengepresste Holzabfälle (ausgenommen Sägespäne) aus Rinde und Produktionsabfällen, Reste, Ausschuss und Rückstände werden ab 2025 in einer eignen Unterposition (4401 4910) erfasst. Dadurch ändert sich auf die Auffangposition andere (vormals: 4401 4900; neu: 4401 4990).
Zudem werden im Kapitel 44 - genauer bei den Faserplatten - nun Laminatbodenbeläge eigens erfasst. Dazu werden die Positionen:
weiter aufgeteilt in Laminatbodenbeläge und andere, somit:
In der Position 8503 finden wir ab Januar 2025 eine eigene anmeldefähige Unterposition für Stahl-Elektrobleche und Rotor- und Statorkerne (8503 0020).
Diese Waren werden bei der Herstellung von Elektromotoren und Generatoren bzw. in den Magnetkernen dieser verwendet.
Herausgenommen wurden diese aus der Auffangposition andere, welche gleichsam eine neue Zollcodenummer erhält (vormals: 8503 0099; neu: 8503 0098).
Bei den Rundfunkempfangsgeräten, insbesondere bei Geräten, die RDS ("digitales Radio") empfangen können, wurde die Nomenklatur vereinfacht.
Während im Jahr 2024 noch zwischen verschiedenen Arten von Tonabnehmern bei RDS-Geräten unterschieden wurde, ist dies künftig nicht mehr relevant. Die Unterkategorien für "RDS mit Kassette" und "RDS mit CD-Player" (in der Nomenklatursprache: Kassettengeräte mit analogem und digitalem Abnehmersystem, ehemals 8527 2152, und mit Laserabnehmersystem, ehemals 8527 2120) wurden gestrichen. Dadurch wurde die Kategorie auf die Unterposition des früheren Sechstellers (8527 2100) reduziert, die nun eine anmeldefähige Unterposition darstellt.
Für die in der Überschrift genannten vierstelligen Positionen gibt es unter 8529 eine allgemeine "Teile-Position". Dieses Konzept kennen wir auch unter 8431 im Bereich der Bau- und Fördermaschinen (und mehr). Unter 8529 finden wir die komplexeste Änderung zum Jahreswechsel, obwohl auch hier das Ziel der Vereinfachung und Strukturbereinigung offensichtlich war.
Die spezifische Nennung von Antennenteilen blieb unverändert, sodass es bei den Codenummern 8529 10 11 bis 8529 10 95 keine Änderungen gab. Die Nomenklatur unter "andere" war jedoch zuvor in zahlreiche, teils sehr detaillierte Unterpositionen unterteilt. Eigene Unterpositionen existierten für spezifische Teile der in der Überschrift genannten Positionen.
Am Beispiel:
Diese Unterpositionen wurden entfernt, sodass nur die folgende Aufteilung noch besteht. Die in Kursiv gestellten Positionen sind vom Inhalt unverändert, existierten also schon in der Vergangenheit. Doch auch hier wurde eine geänderte Zollcodenummer vergeben:
Hatten Sie also in der Vergangenheit Waren in 8529 9065 - (zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) erhalten, diese nun die: 8529 9030
Selbes gilt für die alte Codenummer 8529 9015 (Module mit organischen Leuchtdioden und Tafeln mit organischen Leuchtdioden für Geräte der Unterposition 8528 72 oder 8528 73). Hier neu: 8529 9030
Alle anderen betroffenen, wegfallenden Zollcodenummern in der Kategorie 8529 müssen in die Positionen 8529 9093 oder 8529 9096 eingeordnet werden. Dies hängt davon ab, für welche übergeordnete Baugruppe (und deren Zolltarifnummer) das "Teil" vorgesehen ist.
Bereits komplex genug, gibt es nun eine weitere Änderung, die wir unter 8529 berücksichtigen müssen. Die Position 8529 9040, die den Nomenklaturtext "Möbel und Gehäuse" hatte, fällt weg.
Basierend auf der zuvor dargelegten Logik sollte "Möbel und Gehäuse" (alt: 8529 9040) nun in die Kategorien 8529 9093 oder 8529 9096 eingeordnet werden. Dies hängt davon ab, ob die übergeordnete Baugruppe zu den Geräten der Positionen 8527 und 8528 gehört (dann: 8529 9093).
Nach allen verfügbaren Informationen und den wenigen Quellen, auf die wir zurückgreifen können, scheint dies auch die Absicht der neuen Logik in diesem Teil der Nomenklatur zu sein.
Problematisch ist jedoch der Wegfall des Begriffs "Möbel". Die frühere Erfassung von Waren in dieser Position, die sowohl "Teil von" als auch als "Möbel" erfüllen mussten, war zwar schwierig, aber dennoch machbar und vertretbar. Durch den Wegfall dieses Begriffs können jedoch Waren, die als Möbel gelten, nun direkt (AV 1) oder genauer (AV 3a) in Kapitel 94 eingeordnet werden. Die Position 8529 hat keinen Bezug mehr zum Begriff Möbel. Kurioserweise findet sich jedoch in den Anmerkungen zu Kapitel 94 weiterhin der Hinweis auf die Ausweisung aus diesem Kapitel und die Einweisung in Position 8529.
Anm. zu Kap. 94
g) Möbel als besondere Teile von Geräten der Positionen 8518 (Position 8518), 8519 oder 8521 (Position 8522) oder 8525 bis 8528 (Position 8529);
Um also den Erfassungskreis von Position 8529 vollständig zu erkennen, müssen die Anmerkungen zu Kapitel 94 erkannt, gelesen und verstanden werden. Aus meiner Sicht: ungünstig gelöst.
Bei Fragen melden Sie sich gerne jederzeit: c.matt (at) ma-tax.de